DAMIT SIE SICHER SEIN KÖNNEN, DASS SIE SICHER SIND!

Leistungen

Hier finden Sie verschiedene Leistungen im Bereich Datenschutz. Bitte informieren Sie sich ausführlich und nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung können wir Ihre individuelle Situation analysieren und eventuellen Handlungsbedarf ermitteln.

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie meine weiteren Kontaktdaten! Eine kurzfristige Rückmeldung meinerseits ist selbstverständlich.

Datenschutzbeauftragter

Gemäß den Datenschutzgesetzen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen benennen

  • wenn mindestens 20 Personen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen
  • wenn (unabhängig von der Anzahl der damit befassten Personen) besondere Arten personenbezogener Daten (rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben) verarbeitet werden
  • wenn (ebenfalls unabhängig von der Anzahl der damit befassten Personen) die Verarbeitung personenbezogener Daten dazu bestimmt ist, die Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten (einschl. Fähigkeiten, Leistung, Verhalten).

Der Einsatz eines eigenen Mitarbeiters birgt durchaus bedenkenswerte Einschränkungen: Dieser

  • unterliegt dann einem erweiterten Kündigungsschutz (etwa wie ein Betriebsrat),
  • muss für die Datenschutztätigkeiten zumindest teilweise von der Arbeitsleistung befreit werden,
  • ist in seiner Datenschutztätigkeit nicht weisungsgebunden – auch nicht durch die Geschäftsleitung!
  • muss auf teure Schulungen geschickt werden.

Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann ich für Sie die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherstellen. Es muss u.a.

  • ein Verfahrensverzeichnis Ihrer Verarbeitungen mit personenbezogenen Daten erstellt werden
  • eine Dokumentation der technischen und organisatorischen Absicherung Ihrer Daten erstellt werden
  • eine Schulung Ihrer Mitarbeiter sowie Verpflichtungen Ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis stattfinden.

Sie erwägen, keinen eigenen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten zu benennen und auf eine externe Fachkraft zurückzugreifen? Dann lassen Sie uns darüber sprechen. Entweder Sie rufen mich an oder Sie nutzen meine weiteren Kontaktdaten!

IT-Sicherheit und Datenschutz

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen EDV einsetzen, sind Sie von Ihren gespeicherten Informationen stark abhängig. Das macht ein Datensicherheitskonzept unabdingbar:

  • Sind Ihre Arbeitsplatz-PCs sicher vor unberechtigtem Zugriff?
  • Werden durchgehend Virenschutzprogramme eingesetzt?
  • Gibt es eine Firewall?
  • Gibt es Checklisten, was bei Neueinstellung bzw. Austritt von Mitarbeitern zu beachten ist?
  • Werden sichere Passwörter verwendet?
  • Ist Ihr Serverraum sicher vor unberechtigtem Zutritt, vor Schäden durch Überspannung, Feuer oder Wasser?
  • Haben Sie eine funktionierende laufende Datensicherung?
  • Wird das Rücksichern der Datensicherungen getestet?
  • Wie schnell können Sie nach einem Hardware-Ausfall Ihren Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen?
  • Haben Sie einen Notfallplan?

Sie sehen also: Der Bereich Datenschutz ist weiter gefasst, als Sie vielleicht denken! Lassen Sie sich nach dem aktuellen Stand der EDV-Technik beraten. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie meine weiteren Kontaktdaten.

Vorgehen

Wie bei allen wichtigen geschäftlichen Dingen sollte ein strukturiertes Vorgehen gewählt werden: Von der Ist-Analyse über die Schwachstellenanalyse hin zum Soll-Konzept.

  1. Erstberatung bei Ihnen vor Ort
    Bei diesem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Gespräch besprechen wir gemeinsam Ihre individuelle Firmensituation und ermitteln, ob es einen Handlungsbedarf – und wenn ja, welchen – es gibt. Dementsprechend stelle ich Ihnen gerne mein Leistungsportfolio vor und wir besprechen, in welchen Bereichen Sie auf meine Unterstützung zurückgreifen können.
  2. Datenschutzaufnahme
    Im Falle einer Beauftragung werde ich in Ihrem Unternehmen alle datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge in einer Verfahrensübersicht zusammenfassen. Hierzu werde ich mit Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anhand umfangreicher Fragenkataloge Gespräche führen und eine Begehung Ihrer Büroräume durchführen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wird dann denjenigen Verfahren zugeordnet, in denen sie / er eingebunden ist.
  3. Datenschutzbericht
    Aus den Antworten aus der Datenschutzaufnahme erstelle ich einen Datenschutzbericht, den ich Ihnen zur Verfügung stelle.
  4. Mitarbeiter-Schulung
    Nach Datenschutzaufnahme und Erstellung des Datenschutzberichtes erfolgt eine Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in der Regel per webbasiertem E-Learning), damit diese für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert werden. Die erfolgte Schulung wird dokumentiert, um den entsprechenden Vorschriften in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Genüge zu tun.
  5. Aktualisierung des Datenschutzberichtes
    Der Datenschutzbericht sollte einmal im Jahr, spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden.
  6. Stellen eines externen Datenschutzbeauftragten
    Mit der formellen Benennung meiner Person als externer Datenschutzbeauftragter erfüllen Sie die entsprechenden Anforderungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ich stehe dann für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft für alle Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Weiterhin informiere ich Sie über aktuelle Gesetzesänderungen in diesem Bereich, die für Ihr Unternehmen von Bedeutung sind.

Handlungsbedarf bereits vorhanden oder zumindest an einer Prüfung interessiert? Dann rufen Sie mich an (Rufnummer siehe Fußzeile) oder nutzen Sie meine weiteren Kontaktdaten!